E-Governmentrecht

Zu unseren Tätigkeitsfeldern gehört auch die Beratung der Verwaltung bei der Anwendung der neuen Medien im Bereich des E-Governments. Zu berücksichtigen sind hierbei unter anderem die Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sowie der Initiative Media@komm.

Als einzelne Punkte des rechtskonformen E-Governments zu nennen wären:

  1. Gestaltung der Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern oder Unternehmen im Rahmen der Nutzung elektronischer Medien. (§§ 3a, 37 VwVfG)
  2. Rechtliche Gestaltung des Onlineauftritts von Behörden.
  3. Rechtliche Gestaltung des Onlineauftritts vom Kommunen ("virtuelle Rathäuser").
  4. Beratung bei Providerfunktionalitäten des Verwaltungsauftritts.
  5. Beratung bei damit zusammenhängenden wettbewerbsrechtlichen und kartellrechtlichen Fragestellungen (Wirtschaftsklauseln der GO u.a.)