ext. Datenschutzbeauftragter
Unser Angebot: Externer Datenschutzbeauftragter
Hahn Rechtsanwälte bieten auch den Service an, externe Datenschutzbeauftragte zu stellen.
Wieso dieser Service?
Die Datenschutzanforderungen sind insbesondere nach Einführung der Verpflichtung zur Führung eines Verfahrensverzeichnisses für die Mitarbeiter kleiner und mittlerer Unternehmen kaum noch überschau- und erfüllbar. Hier kann die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten dazu beitragen, die eigenen Mitarbeiter von fachfremden Belastungen freizuhalten und sich qualifizierten Rat ins Haus zu holen. Auf Grund unserer Expertise können wir auch großen Unternehmen die Möglichkeit anbieten, den Datenschutz auszulagern und so Weiterbildungskosten, Fachkundenachweise, etc. zu ersparen.
Wann und wie muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
Die Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Nach § 4f. BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn in einem Betrieb personenbezogene Daten von mehr als neun Beschäftigten automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Ähnliches gilt auch dann, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Unter personenbezogenen Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zu verstehen.
Die Bestellung des Datenschutzbeauftragten muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Daten verarbeitenden Tätigkeit erfolgen. Das Schriftstück sollte die wesentlichen Rechte und Pflichten beider Parteien enthalten. Wird trotz der Pflicht dazu kein Datenschutzbeauftragter innerhalb der Monatsfrist bestellt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro gerechnet werden.
Welche Aufgaben hat der betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erfüllen?
Die wesentlichen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten werden in § 4g BDSG genannt. Zu ihnen zählen insbesondere folgende Aufgaben:
Schaffung von Transparenz in der betrieblichen Datenverarbeitung
Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme
Koordinierung und Überwachung der Maßnahmen für Datenschutz und -sicherung
Beratung über technische und organisatorische Maßnahmen im Bereich der Datenverarbeitung
Schulung der Mitarbeiter
Erteilung von Auskünften an die Betroffenen in Angelegenheiten des Datenschutzes, sowie Benachrichtigung des Betroffenen über die Datenerhebung
Vertretung des Unternehmers in datenschutzrechtlichen Fragen
Verfassen eines Tätigkeitsberichts am Ende des Geschäftsjahres.
Neu! Durchführung der Vorabkontrolle risikoreicher Anwendungen (§ 4d Absatz 5)
Neu! Zur Verfügung-Stellung des Verfahrensverzeichnisses an Jedermann zur Einsicht (§ 4g Abs. 2)
Zudem besteht neuerdings keine Verpflichtung mehr, bei der Personalauswahl im Unternehmen mitzuwirken.
Was für Vorteile hat die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten?
Die Berufung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet dem Unternehmen die Möglichkeit, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und gleichzeitig effektiv zu arbeiten.
Die externe Besetzung des Datenschutzbeauftragten schont interne Ressourcen. Der externe Datenschutzbeauftragte unterliegt keinen Weisungen durch Vorgesetzte, er kann daher bei Konflikten als neutraler Vermittler zwischen den Interessen der beteiligten Parteien agieren. Bei der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten entfallen aufwendige und teure Fortbildungsmaßnahmen für den Unternehmer. Denn der externe Datenschutzbeauftragte stellt seine kontinuierliche Fortbildung selbst sicher. Er bringt seine Erfahrung in das Unternehmen mit ein, die er auf Lehrgängen, Seminaren, Lektüre von Fachliteratur (Verfolgung der neuesten Urteile auf dem Gebiet des Datenschutzrechts) und Kontakten zu Landesdatenschutzbeauftragen, Behörden erwirbt.
Was können Hahn Rechtsanwälte hier bieten?
Rechtsanwalt Prof. Hahn ist u.a. Dozent am Institut für Informationsrecht der Hochschule Darmstadt. Er hält sowohl Vorlesungen zum Datenschutzrecht als auch Weiterbildungsveranstaltungen zum Datenschutz für Mitarbeiter von Behörden und Unternehmen.
Gerne kommen wir auch zu Ihnen ins Haus und stellen unsere entsprechenden Leistungen und die möglichen Verfahrensabläufe bei einer Auslagerung des Datenschutzes vor. Kontaktieren Sie uns unter kanzlei@ra-hahn.de.
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