Softwarerecht

Zum Softwarerecht zählen alle rechtlichen Fragen, die bei Herstellung, Vertrieb und Anwendung von Software entstehen können.

Hierzu gehören beispielsweise folgende Themen:

  • Urheberrechtsschutz bei Softwarevertrieb und Nutzung
  • Vertragsgestaltung für Softwareentwicklung und - vertrieb ( Kauf-, Werk-, Dienst-, Lizenzverträge )
  • Beratung bei der Abwicklung von Softwareentwicklungsund Lizenzverträgen
  • Gewährleistungsfragen beim Softwarekauf
  • Gewährleistungsfragen bei der Softwareentwicklung
  • Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Softwareentwicklung und Vertrieb