Softwarerecht
Zum Softwarerecht zählen alle rechtlichen Fragen, die bei Herstellung, Vertrieb und Anwendung von Software entstehen können.
Hierzu gehören beispielsweise folgende Themen:
- Urheberrechtsschutz bei Softwarevertrieb und Nutzung
- Vertragsgestaltung für Softwareentwicklung und - vertrieb ( Kauf-, Werk-, Dienst-, Lizenzverträge )
- Beratung bei der Abwicklung von Softwareentwicklungsund Lizenzverträgen
- Gewährleistungsfragen beim Softwarekauf
- Gewährleistungsfragen bei der Softwareentwicklung
- Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Softwareentwicklung und Vertrieb
